Alle zwei  Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch in eine Wohnung. Die Zahl der Einbrüche in Deutschland ist hoch.  Nur jeder Fünfte wird aufgeklärt. Das Chaos danach ist groß, die Beute oft gering.

Nach Hause kommen und einen Einbruch feststellen – das ist für viele Menschen ein Alptraum. Plötzlich scheint die eigene Wohnung unsicher. Was haben die Eindringlinge alles angefasst? Einen Einbruch müssen Opfer auch psychisch verkraften.

15 bis 20 Prozent der Einbruchsopfer leiden langfristig unter Ängsten und psychosomatischen Belastungen.  Viele überlegen, ob sie umziehen. Doch das ist nicht die Lösung: Unsicherheit gibt es auch in der neuen Wohnung, sie verstärkt sich teils sogar. Manchmal braucht es daher professionelle Hilfe. Mitunter neigen Einbruchsopfer dazu, ihre Wohnung zu einer Festung zu machen und sie kaum noch zu verlassen. Das hilft aber nicht bei der Verarbeitung des Geschehens.

Durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik können jedoch viele Einbrüche verhindert werden. Was konkret getan werden muss, lässt sich am besten herausfinden, wenn man systematisch das ganze Haus nach Schwachstellen durchsucht. Wichtig ist, alle potenziellen Einstiegswege zu identifizieren. 80 Prozent der Einbrüche erfolgen über Fenster und Terrassentüren.

Tipps finden Sie auf unseren Partnerseiten:

Nicht bei mir! Initiative für aktiven Einbruchschutz 

K-Einbruch  Eine Initiative Ihrer Polizei und der Wirtschaft

 

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Anforderungen an eine förderfähige Alarmanlage:

Alle ausgeführten Arbeiten müssen von einer Fachfirma umgesetzt werden. Hier wollen die KfW und die IB.SH sichergehen, dass die Maßnahme am Ende auch ihr Ziel erfüllt. Selbsteingebaute Alarmanlagen zählen nicht dazu, weil hier die Gefahr von Schwachstellen zu hoch ist.

Der KfW Zuschuss wird vom ersten Euro an gezahlt, sofern eine Investitionssumme von mindestens 500 € erreicht ist. Die Förderung beträgt 20 % für die ersten 1.000 €, für darüber hinausgehende Summen 10 %. Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 1600 €.

Umfassende Informationen zum  KfW Förderprogramm erhalten Sie hier.

IB.SH-Programm: Förderung zum Einbruchschutz in Schleswig- Holstein
Die Investitionskosten müssen je Antrag mindestens 1000 Euro betragen. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt.

Umfassende Informationen zum  IB.SH Förderprogramm erhalten Sie hier.

Bild Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“