Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) einen entsprechenden Nachweis über seine Qualifikation. Doch viele stellen sich die Frage: Reicht die Unterrichtung aus – oder ist die Sachkundeprüfung erforderlich?

Unterrichtung nach § 34a GewO – der Einstieg ins Sicherheitsgewerbe

Die Unterrichtung ist der erste Schritt in die Sicherheitsbranche.
Sie dauert in der Regel 40 Unterrichtsstunden und vermittelt grundlegende Kenntnisse in den Bereichen:

  • rechtliche Grundlagen (z. B. Straf- und Zivilrecht)

  • Umgang mit Menschen und Deeskalation

  • Unfallverhütung und Arbeitsschutz

  • Datenschutz und Sicherheitstechnik

Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Damit können sie einfache Bewachungsaufgaben übernehmen, z. B. im Objekt- oder Werkschutz, als Pförtner oder bei internen Veranstaltungseinsätzen.


Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – die Qualifikation für anspruchsvolle Sicherheitsaufgaben

Die Sachkundeprüfung geht deutlich über die Unterrichtung hinaus.
Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor der IHK und bestätigt, dass der Prüfling umfassende Kenntnisse und ein vertieftes Rechtsverständnis besitzt.

Diese Qualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sicherheitsmitarbeiter z. B.:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum durchführen,

  • in Eingangs- und Einlassbereichen von Diskotheken oder Großveranstaltungen tätig sind,

  • Detektiv- oder Ladendetektiv-Aufgaben übernehmen,

  • in leitender Funktion innerhalb von Bewachungseinsätzen tätig sind,

  • oder selbst ein Bewachungsunternehmen führen möchten.

Viele Kunden von MEBO Sicherheit setzen deshalb auf Sicherheitskräfte mit erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – denn sie steht für Fachwissen, Professionalität und rechtssicheres Handeln.


Unser Anspruch bei MEBO Sicherheit

Als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen legen wir großen Wert auf qualifiziertes Personal.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über:

  • eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO,

  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungen,

  • sowie umfassende Praxiserfahrung in verschiedenen Einsatzbereichen.

Damit garantieren wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit, Kompetenz und Vertrauen – rund um die Uhr.