TOMs, die Abkürzung für technische und organisatorische Maßnahmen sind die nach Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Als Unternehmen haben Sie die Verantwortung, die Daten ihrer Kunden und Partner zu schützen. Damit alle Mitarbeiter in ihrem Unternehmen erkennen, wie wichtig der Schutz von fremden und eigenen Daten ist, sollten regelmäßig Schulungen im Bereich Datenschutz erfolgen.

Haben Sie Ihr Unternehmen angemessen nach TOMs- DSGVO abgesichert?

Als Maßnahme an Zutrittskontrolle können zur Gebäude- und Raumsicherung unter anderem automatische Zutrittskontrollsysteme, Einsatz von Chipkarten und Transponder, Kontrolle des Zutritts durch Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden.

Haben Sie klare Regelungen zum Umgang mit Besuchern (z. B. Begleitung, Sicherheitszonen, Besucherausweise, Protokollierung, zuständiger Mitarbeiter für Besucher)?

Haben Sie ein sicheres Schließsysteme samt dokumentierter Schlüsselverwaltung? Ist das Brandschutzkonzept auf einem aktuellen Stand?

Die Anzahl an Datenpannen nehmen zu, deshalb ist es nun wichtiger als denn je, dass sich alle Unternehmen um den Schutz der Kundendaten bemühen.

Wir können Ihnen bei der Umsetzung der technischen Maßnahmen und bei der Besucherbetreuung behilflich sein. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Sicherheitskonzept kostenfrei und unverbindlich!