Förderprogramme

Investieren in Einbruchschutz wird staatlich gefördert.
So sparen Sie beim Einbruchschutz bares Geld.

KfW Förderung Einbruchschutz

Mit MEBO und KfW zum sicheren Zuhause: Investieren in Einbruchschutz wird staatlich gefördert.
So sparen Sie beim Einbruchschutz bares Geld.
  • Zuschuss bis zu 1.600 Euro
  • Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
  • Für Eigentümer und Mieter
  • Zinsgünstige Kredite: flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Wer kann Förderanträge stellen?
  • Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen/-genossenschaften
Wie wird gefördert?
  • Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten
  • Investitionszuschuss für Privatpersonen
Was fördert die KfW?

Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Haus- und Wohnungseinbruch, z. B.

  • Installation von Alarmanlagen
  • Einbau von Rollläden, Fenstergittern, Gegensprechanlagen
  • Elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen
  • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte (selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser etc.)
  • Einbau/Austausch von Haus- und Wohnungstüren, Fenstern und Fenstertüren

Wichtig: Vor Beginn Antrag stellen

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Ausführliche Informationen rund um die Förderung zum Einbruchschutz erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.

    Die Konditionen im Einzelnen

    Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um die KfW Förderung für Alarmanlagen beantragen zu können:

    • Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen
    • 500 Euro bis 1.000 Euro werden mit 20 % bezuschusst
    • über 1.000 Euro bis 15.000 Euro werden mit 10 % bezuschusst
    • Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Eingang des Antrags bei der KfW erfolgen
    • Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden:
      Wir erfüllt diese Voraussetzung!
    • Auszahlung der Förderung erst nach Vorlage der Originalrechnung
    • Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grad 2 oder besser erfüllen.
    • Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.

    Schritt für Schritt zum Zuschuss

    Ganz einfach für Sie: MEBO übernimmt die Formalitäten

    1. Gemeinsam planen wir Ihre Maßnahme
    2. Wir beraten Sie zur Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt
    3. MEBO übernimmt auf Wunsch die Beantragung des Investitionszuschusses für Sie
    4. Start Einbau Einbruchschutz
    5. Nach Abschluss des Vorhabens muss die Maßnahme bei der KfW bestätigt werden,
      dann können die Fördermittel fließen

    Gern beraten wir Sie persönlich – rufen Sie uns an: Tel. (04551) 95 94 9300
    oder schreiben Sie uns eine E-Mail

    Mehr Förderung nur in Schleswig-Holstein!  

    Das Förderprogramm der IB-SH „Zuschuss für Einbruchschutz“ unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch. 

    Wer wird gefördert?
    • Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
    • Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.
    Was wird gefördert?
    • Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch
    Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
    • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
    • Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
    • Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
    • Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen.
    In welcher Höhe wird gefördert?
    • Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüberhinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.
    • Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
    • Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
    • Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.
    Was ist noch wichtig?
    • Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
    • Der Auszahlungsantrag muss zwingend in dem Jahr gestellt werden, in dem der Zuschuss bewilligt wurde.
    • Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
    • Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet