Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt je nach Tätigkeit eine entsprechende Qualifikation nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Häufig stellt sich dabei die Frage: Reicht die Unterrichtung nach § 34a GewO aus oder ist eine Sachkundeprüfung erforderlich? Der Unterschied hängt vor allem davon ab, welche Bewachungsaufgaben später übernommen werden sollen.
Unterrichtung nach § 34a GewO – der Einstieg ins Sicherheitsgewerbe
Die Unterrichtung nach § 34a GewO vermittelt grundlegende Kenntnisse, die für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe erforderlich sind. Für Beschäftigte umfasst die Unterrichtung bei der IHK in der Regel 40 Unterrichtsstunden.
Zu den vermittelten Themen gehören unter anderem:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch sowie Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Menschen und Deeskalation
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung aus. Damit können grundsätzlich Bewachungstätigkeiten ausgeübt werden, für die keine Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – wann ist sie erforderlich?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO geht über die Unterrichtung hinaus. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil bei der IHK. Mit der Prüfung werden die für bestimmte Bewachungstätigkeiten erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachgewiesen.
Für bestimmte Tätigkeiten schreibt der Gesetzgeber einen Sachkundenachweis vor. Dazu gehören insbesondere:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- bestimmte leitende Bewachungstätigkeiten, für die nach § 34a GewO ein Sachkundenachweis vorgeschrieben ist
Auch wer ein Bewachungsunternehmen selbstständig betreiben möchte, muss die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört grundsätzlich der Nachweis der erforderlichen Sachkunde.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – was ist der Unterschied?
Die Unterrichtung vermittelt die erforderlichen Grundlagen für Bewachungstätigkeiten, für die kein Sachkundenachweis vorgeschrieben ist. Die Sachkundeprüfung ist dagegen eine Prüfung bei der IHK und für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten erforderlich. Welche Qualifikation benötigt wird, richtet sich deshalb nach dem konkreten Einsatzbereich.
Qualifiziertes Personal bei MEBO Sicherheit
Als professionelles Sicherheitsunternehmen legen wir großen Wert auf die fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter. Je nach Tätigkeit und Einsatzbereich verfügen unsere Sicherheitskräfte über die gesetzlich erforderlichen Qualifikationen und werden regelmäßig geschult und weitergebildet.
Unsere Mitarbeiter sind unter anderem in den Bereichen Objekt- und Werkschutz, Empfangs- und Pförtnerdienste, Revier- und Streifendienste sowie Veranstaltungsschutz tätig. Weitere Informationen finden Sie unter Sicherheitsdienste von MEBO.