KRITIS-Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Professionelle Sicherheitslösungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen – individuell geplant, zuverlässig umgesetzt und rund um die Uhr überwacht.
Jetzt beraten lassen

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz schafft einen sektorübergreifenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen gegenüber unterschiedlichen Risiken zu stärken und die Versorgungssicherheit auch bei Störungen oder Ausfällen möglichst aufrechtzuerhalten.

Dabei geht es nicht nur um Cyberangriffe. Auch physische Gefahren, technische Störungen, Naturereignisse, menschliches Fehlverhalten, Sabotage und weitere Bedrohungen können eine Rolle spielen.

Ein wichtiger Bestandteil ist deshalb der physische Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen. Dazu können unter anderem technische Sicherungsmaßnahmen, Überwachung, Detektion, Zutrittskontrollen und klar definierte Abläufe im Alarmfall gehören.

MEBO Sicherheit unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung geeigneter physischer Sicherheitsmaßnahmen – von Einbruchmeldetechnik und Videoüberwachung über Zutrittskontrolle bis zur Notruf- und Serviceleitstelle.

Wer kann vom KRITIS-Dachgesetz betroffen sein?

Das KRITIS-Dachgesetz betrifft kritische Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Dazu gehören die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung.

Nicht jedes Unternehmen innerhalb dieser Sektoren gilt automatisch als Betreiber einer kritischen Anlage. Zudem sieht das KRITIS-Dachgesetz für bestimmte Sektoren und Unternehmen Ausnahmen beziehungsweise abweichende Regelungen vor

Aktueller Stand

Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Die Rechtsverordnung, mit der die kritischen Anlagen anhand von Anlagenkategorien und Schwellenwerten konkret bestimmt werden, steht derzeit noch aus.

Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe müssen Betreiber deshalb aufgrund der neuen Betreiberpflichten aktuell noch nicht tätig werden. Unternehmen können die Zeit jedoch nutzen, um bestehende Sicherheitsstrukturen zu überprüfen und sich mit der eigenen Widerstandsfähigkeit gegenüber physischen Gefahren auseinanderzusetzen.

Physischer Schutz als Bestandteil der KRITIS-Resilienz

Das KRITIS-Dachgesetz sieht vor, dass Betreiber kritischer Anlagen künftig verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Stärkung ihrer Resilienz treffen. Grundlage dafür ist die individuelle Risikoanalyse und Risikobewertung.

Ein wesentlicher Bestandteil ist der angemessene physische Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang unter anderem bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen, organisatorischen Objektschutz, Instrumente und Verfahren zur Überwachung der Umgebung, Detektionsgeräte, Zugangskontrollen sowie festgelegte Abläufe im Alarmfall.

Sicherheitslösungen individuell auf das Risiko abstimmen

Welche Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich erforderlich und angemessen sind, lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie müssen sich an den identifizierten Risiken, der jeweiligen Anlage und den geltenden gesetzlichen sowie sektorspezifischen Anforderungen orientieren.

MEBO Sicherheit unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung physischer Sicherheitsmaßnahmen. Je nach Gefährdung und Sicherheitsbedarf können beispielsweise Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle sowie die Aufschaltung von Gefahrenmeldungen auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle Bestandteile eines individuellen Sicherheitskonzeptes sein.

Technische Sicherheitsmaßnahmen können darüber hinaus mit personellen Maßnahmen wie Objektschutz, Kontroll- und Revierdiensten oder einer Intervention kombiniert werden. So lassen sich Detektion, Alarmierung und Reaktion aufeinander abstimmen.

24/7 überwacht: unsere Notruf- und Serviceleitstelle

Technische Sicherheitssysteme erkennen Gefahren und sicherheitsrelevante Ereignisse. Entscheidend ist jedoch auch, was nach einer Alarmmeldung passiert. Sicherheits- und Gefahrenmeldungen können deshalb auf die Notruf- und Serviceleitstelle von MEBO Sicherheit aufgeschaltet werden.

Unsere Leitstelle ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt. Eingehende Meldungen werden bearbeitet und die zuvor mit dem Kunden festgelegten Maßnahmen eingeleitet.

Je nach Ereignis und vereinbartem Alarmplan können beispielsweise verantwortliche Personen, Interventionskräfte oder öffentliche Stellen verständigt werden. Dadurch lassen sich technische Detektion, Alarmübertragung und die anschließende Reaktion sinnvoll miteinander verbinden.

Definierte Abläufe im Alarmfall

Das KRITIS-Dachgesetz nennt vorgegebene Abläufe im Alarmfall ausdrücklich als eine mögliche Resilienzmaßnahme. Individuell festgelegte Alarm- und Maßnahmenpläne können dazu beitragen, dass bei einem sicherheitsrelevanten Ereignis nicht erst entschieden werden muss, wer informiert wird und welche Schritte einzuleiten sind.

MEBO verbindet hierfür Sicherheitstechnik, Leitstellenaufschaltung und auf Wunsch Sicherheitsdienst und Intervention zu einer aufeinander abgestimmten Sicherheitslösung.

Sicherheitsdienst und Intervention für kritische Infrastrukturen

Der Schutz kritischer Infrastrukturen kann neben technischen Sicherungsmaßnahmen auch personelle Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Das KRITIS-Dachgesetz berücksichtigt deshalb neben technischen Maßnahmen auch den organisatorischen Objektschutz und festgelegte Abläufe für sicherheitsrelevante Ereignisse.

MEBO Sicherheit bietet Unternehmen individuell abgestimmte Sicherheitsdienstleistungen. Je nach Sicherheitskonzept können beispielsweise Objekt- und Werkschutz, Kontroll- und Revierdienste sowie Intervention mit der vorhandenen Sicherheitstechnik und unserer Notruf- und Serviceleitstelle kombiniert werden.

Von der Alarmmeldung bis zur Reaktion

Wird durch ein Sicherheitssystem ein Ereignis erkannt und an die Leitstelle übertragen, können die im Alarmplan vereinbarten Maßnahmen eingeleitet werden. Ist eine Intervention vorgesehen, kann eine Interventionskraft das Objekt anfahren und die Situation vor Ort überprüfen.

Durch das Zusammenspiel von Sicherheitstechnik, Leitstelle und Sicherheitsdienst können technische Detektion und personelle Reaktion aufeinander abgestimmt werden. Welche Maßnahmen für eine kritische Anlage geeignet sind, richtet sich nach der individuellen Risiko- und Gefährdungssituation.

Risikoanalyse und Resilienzplan

Das KRITIS-Dachgesetz sieht für Betreiber kritischer Anlagen künftig eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor. Dabei werden relevante Risiken betrachtet, die die Erbringung der kritischen Dienstleistung erheblich stören könnten. Die Risikoanalyse und Risikobewertung sind bei Bedarf, mindestens jedoch alle vier Jahre, durchzuführen.

Auf Grundlage der ermittelten Risiken müssen Betreiber geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Resilienz ihrer kritischen Anlagen zu gewährleisten. Die getroffenen Maßnahmen sind in einem Resilienzplan darzustellen und anzuwenden.

Physische Sicherheit als Teil des Gesamtkonzeptes

Der Resilienzplan umfasst deutlich mehr als Sicherheitstechnik. Der physische Schutz von Liegenschaften und Anlagen kann jedoch ein wichtiger Bestandteil der erforderlichen Maßnahmen sein.

MEBO Sicherheit kann Unternehmen im Bereich der physischen Sicherheit unterstützen. Dazu können individuell geplante Lösungen aus Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, der Aufschaltung auf die Notruf- und Serviceleitstelle sowie personellen Sicherheitsmaßnahmen gehören.

Welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich und angemessen sind, ergibt sich aus der individuellen Risikoanalyse des Betreibers sowie den geltenden gesetzlichen und sektorspezifischen Anforderungen.

Frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten

Auch wenn die konkretisierende Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen derzeit noch aussteht, können Unternehmen ihre bestehenden Sicherheitsstrukturen bereits heute überprüfen. Dabei geht es nicht darum, Maßnahmen ohne vorherige Risikobewertung umzusetzen, sondern mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.

Wie gut ist Ihre physische Sicherheit aufgestellt?

Für eine erste Betrachtung können beispielsweise folgende Fragen relevant sein: Sind besonders schützenswerte Gebäude, Anlagen und Bereiche ausreichend gegen unberechtigten Zutritt gesichert? Werden sicherheitsrelevante Ereignisse zuverlässig erkannt? Können Außenbereiche und sensible Zonen angemessen überwacht werden? Ist eindeutig festgelegt, was bei einer Alarmmeldung geschieht? Sind technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt?

MEBO Sicherheit betrachtet gemeinsam mit Unternehmen die Anforderungen an die physische Sicherheit einer Liegenschaft und entwickelt darauf abgestimmte Lösungen. Dabei können Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, die Aufschaltung auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle sowie personelle Sicherheitsmaßnahmen miteinander kombiniert werden.

So können Unternehmen unabhängig von ihrer späteren Einstufung nach dem KRITIS-Dachgesetz bereits heute dazu beitragen, ihre physische Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Bedrohungen zu verbessern.

KRITIS-Sicherheit ganzheitlich denken

Der physische Schutz kritischer Infrastrukturen besteht nicht aus einer einzelnen technischen Maßnahme. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Erkennung, Alarmierung und einer abgestimmten Reaktion.

MEBO Sicherheit verbindet dafür Sicherheitstechnik, die Aufschaltung auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle sowie personelle Sicherheitsmaßnahmen. So können technische und personelle Sicherheitslösungen individuell auf die Anforderungen einer Liegenschaft abgestimmt werden.

Alles aus einer Hand

Von der Planung geeigneter Sicherheitstechnik über die Installation und Instandhaltung bis zur 24/7-Überwachung und Intervention erhalten Sie bei MEBO aufeinander abgestimmte Sicherheitsleistungen aus einer Hand.

Sie möchten Ihre physische Sicherheit überprüfen?

Sie möchten bestehende Sicherheitsmaßnahmen überprüfen oder sich frühzeitig mit dem Schutz Ihrer Anlagen und Liegenschaften beschäftigen? Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam betrachten wir Ihre Anforderungen und entwickeln eine individuelle Sicherheitslösung für Ihr Unternehmen.

Jetzt Beratung anfragen

Häufige Fragen zur KRITIS-Sicherheit

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen in Deutschland. Dabei werden neben anderen Risiken auch physische Gefahren und der Schutz von Liegenschaften und Anlagen berücksichtigt.

Welche Unternehmen sind vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

Das Gesetz erfasst kritische Anlagen in zehn festgelegten Sektoren. Nicht jedes Unternehmen innerhalb dieser Sektoren gilt automatisch als Betreiber einer kritischen Anlage. Welche Anlagen konkret erfasst werden, wird anhand von Anlagenkategorien und Schwellenwerten näher bestimmt.

Welche Rolle spielt physische Sicherheit bei KRITIS?

Der physische Schutz kann ein wichtiger Bestandteil der erforderlichen Resilienzmaßnahmen sein. Das KRITIS-Dachgesetz nennt unter anderem technische Sicherungsmaßnahmen, Objektschutz, Überwachung, Detektionsgeräte, Zugangskontrollen und festgelegte Abläufe im Alarmfall.

Ist das KRITIS-Dachgesetz bereits in Kraft?

Ja. Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Die Rechtsverordnung zur konkreten Bestimmung kritischer Anlagen steht derzeit noch aus. Deshalb greifen die neuen Betreiberpflichten aktuell noch nicht.

Stand: September 2026. Informationen auf Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes und der Veröffentlichungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).