Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.

Details in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Schlafzimmern und Kinderzimmern
  • Allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer(bei selbst genutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Gerne unterstützen wir Sie bei Einhaltung der Rauchmelderpflicht! Wir beraten Sie kostenlos und individuell. Egal ob Standard Rauchmelder oder Funk-Rauchmelder -funkvernetzbar über mehrere Etagen.

Rufen Sie uns gerne an 04551 95949300 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Neu: WhatsApp 0455195949300

@Quelle und Text: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/