Seit gestern ist es offiziell, das Land stellt auch in diesem Jahr knapp 800 000 Euro zur Verfügung. Das Programm wurde erstmals 2016 aufgelegt. Seitdem wurden fast 5400 Haushalte mit Fördermitteln des Landes gegen Einbruch sicherer gemacht.

Das Förderprogramm „Zuschuss für Einbruchschutz“ unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
  • Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
  • Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen.

In welcher Höhe wird gefördert?

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.

Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.

Hinweis

  • Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
  • Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Fördergelder.

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