Schnelle Hilfe per Knopfdruck! Das Hausnotrufgerät ist kinderleicht zu bedienen, einfach auf den roten Knopf am Handgelenk oder Halskette drücken und unsere Mitarbeiter, aus der Notrufzentrale, rufen Sie sofort an.
Wir informieren die Rettungskräfte, den Pflegedienst, Familienangehörige ganz nach Ihrem Wunsch. Damit Ihm Ernstfall keine Zeit verloren geht, wurde bei der Installation, des Gerätes, bereits ein Alarmplan abgesprochen. Unsere Mitarbeiter wissen sofort Bescheid, was bei einem Ernstfall zu tun ist.
Hausnotruf als “außergewöhnliche Belastung” von der Steuer absetzen
Die meisten Pflegekosten können Sie nach §33 EStG (Einkommensteuergesetz) als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Voraussetzungen, um die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können:
Anerkannter Pflegegrad
Als pflegebedürftig gelten folgende Personen:
- Personen, die in einen der fünf Pflegegrade nach dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß §§ 14, 15 SGB XI eingestuft werden.
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder „Bl“.
- Personen, die ambulant gepflegt werden und die Pflegekosten von einem anerkannten Pflegedienst in Rechnung gestellt werden.
- Personen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen und für die Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1 gesondert in Rechnung gestellt werden.
Das Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen
Hausnotruf in der eigenen Wohnung steuerlich absetzen
Das Hausnotrufsystem erfüllt diese Voraussetzung. Unsere Notrufzentrale liegt zwar außerhalb des Grundstücks – die Dienstleistung (24h Erreichbarkeit) findet jedoch innerhalb des Haushaltes statt.
Hausnotruf im Pflegeheim oder betreuten Wohnen von der Steuer absetzen
Die Regelung gilt auch, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim lebt oder in einer betreuten Pflege-Wohngemeinschaft. In diesem Fall können Sie die Kosten mit der Betreuungspauschale steuerlich abrechnen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger dort eigenständig und in einer abgeschlossenen Einheit – also in einem eigenen Haushalt – lebt.
Hausnotruf: Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für Senioren. Die Pflegekasse zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, bereits ab Pflegegrad 1 des Betroffenen, einen Zuschuss. Die Nutzungsgebühren bezuschusst die Kasse mit bis zu 23 Euro pro Monat.
Einfach und unkompliziert beantragen wir Ihren Hausnotruf bei der Pflegekasse! Nach Bewilligung durch die Pflegekasse erhalten Sie umgehend das Hausnotrufgerät.
Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns vertrauensvoll, um Ihr Anliegen kümmern.