Kunden geben regelmäßig Hinweise an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, weil sie auf unechte Geschäfte im Internet hereingefallen sind.
Fake-Shops sind ein wahres Dauerthema, so eine Sprecherin von der Verbraucherzentrale: „Die Masche ist ganz einfach, diese Shops sind nur kurz online und nutzen immer wieder wechselnde Webadressen – zum Beispiel im Online-Apothekenbereich.“ Geworben wird mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu Schnäppchenpreisen, die allerdings nie geliefert werden.
Der Rat der Verbraucherzentrale – auf diese Dinge sind zu achten:
- Sehr niedrige Preise für Produkte, die im Vergleich zu anderen Anbietern deutlich teurer sind.
- In holprigem Deutsch formulierte, unvollständige oder fehlende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Die Internetadressen sind auffällig, die Endung ist z. B. „de.com“.
- Die Webadressen sind ohne „https“ oder das kleine Vorhängeschloss fehlt.
- Kein Impressum bzw. unvollständig, die Adresse der Vertretungsberechtigten und der Verweis auf ein Handelsregister muss enthalten sein.
- Die Einzige Bezahlmöglichkeit ist Vorkasse.
- Die Kundenbewertungen im Shop sind auffallend begeistert – in anderen Foren gibt’s allerdings Warnungen oder Negativbewertungen.
- Gütesiegel, die nicht mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt sind.
Die Empfehlung an Verbraucher ist ganz klar:
Neue und unbekannte Shops sollten Sie sehr skeptisch betrachten und nach den oben genannten Merkmalen zu prüfen. Bestellen Sie nicht per Vorkasse, denn das Risiko, dass die Ware nicht geliefert wird ist groß und das Geld lässt sich nicht zurückholen. Sollte das Geld doch schon überwiesen worden sein, fordern Sie ihre Bank umgehend auf die Zahlung rückgängig zu machen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Bestellung nur wenige Stunden zurück liegt. Einfacher ist es wenn Sie per Lastschriftverfahren bezahlt haben, hier kann die Zahlung noch bis zu 8 Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.
Die missbräuchlichen Absichten, die von Fake-Shops ausgehen, sind für die Banken im ersten Moment schwierig zu erkennen, denn der Kunde übt die Zahlung aktiv aus. Eine Möglichkeit das Geld zurückzuholen besteht auch über einen Recall, so eine Mitarbeiterin der Sparkasse Lübeck.
Bei den Volksbanken kommt eine spezielle Software zum Einsatz, bei der bereits auffällig gewordenen Onlinehändler hinterlegt sind und somit eine Art Frühwarnsystem aktiv ist. Zahlungen werden von der Bank zurückgehalten und ein Mitarbeiter nimmt Kontakt zum Kunden auf und lässt sich die Zahlung bestätigen und gibt sie erst dann frei.
Mit dem Thema ist aktuell der Bundesrat befasst, es gibt viele Erkenntnisse aus dem Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen, daher gehen die Verbraucherschutzminister der Bundesländer gegen Fake-Shops vor. Um enger miteinander zu kooperieren, gibt es einen Antrag von Baden-Württemberg. Dieser sieht vor, dass Verbraucherschützer und Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden enger miteinander kooperieren. Eine Identitätsprüfung bei der Registrierung von Domains, würde Fake-Shops eindämmen, hierfür setzt sich die Verbraucherzentrale derzeit ein.