Notrufsysteme sind offiziell anerkannte Pflegehilfsmittel und erhalten von der Pflegekasse einen festen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft nur bei festen Vertragspartnern der Pflegeversicherung.
Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die betreffende Person hat mindestens Pflegegrad 1 und es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Notsituation jederzeit eintreten kann.
- Die Person ist voraussichtlich nicht in der Lage, in einer Notsituation einen Notruf mit einem herkömmlichen Telefon abzusetzen.
- Die Person verbringt einen Großteil ihrer Zeit allein zu Hause oder mit anderen Personen, die im Notfall nicht in der Lage sind, Hilfe zu holen.
In der Praxis sind oft die Wohnverhältnisse ausschlaggebend. Die anderen beiden Voraussetzungen werden in der Regel angenommen, wenn die betreffende Person einen anerkannten Pflegegrad hat.
Für weitere Informationen und Hilfe bei der Antragsstellung zum Hausnotruf stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns unter 04551 95949830 oder per E-Mail an hausnotruf@mebo.de.