Ein Hausnotruf kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Hausnotrufsysteme gehören zu den anerkannten technischen Pflegehilfsmitteln. Bei bestehendem Anspruch kann die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von bis zu 27 Euro übernehmen.

Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf?

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und der Hausnotruf dazu beiträgt, im Notfall schnell Hilfe zu erhalten. Bereits ab Pflegegrad 1 kann grundsätzlich ein Anspruch auf die Kostenübernahme bestehen.

Für die Kostenübernahme eines Hausnotrufs können unter anderem folgende Voraussetzungen relevant sein:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
  • Es besteht das Risiko, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann.
  • Die betreffende Person ist voraussichtlich nicht in der Lage, in einer Notsituation selbstständig über ein normales Telefon Hilfe zu rufen.
  • Die Person lebt überwiegend allein oder mit Personen zusammen, die im Notfall selbst keine Hilfe organisieren können.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse kann bei erfüllten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 27 Euro monatlich für den Hausnotruf übernehmen. Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt vom individuellen Anspruch und der gewählten Hausnotrufversorgung ab.

Hausnotruf bei Pflegegrad 1

Auch mit Pflegegrad 1 kann grundsätzlich ein Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Hausnotruf bestehen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Für die Kostenübernahme muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. MEBO Sicherheit unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und beantwortet Ihre Fragen zur Hausnotrufversorgung.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Hausnotrufsystemen finden Sie auf unserer Seite Hausnotruf von MEBO Sicherheit.